Mittwoch, 30. März 2011

Ab nach Japan - aber wie?

ドイツさようなら!


Die Koffer sind gepackt, die Wohnung gekündigt, die Abschiedsfeier mit den Freunden war phantastisch, und nun steht man am Flughafen, um sein neues Leben in Japan anzufangen...

Halt, hier fehlen ein paar wichtige Vorbereitungen!
Heute möchte ich ein bißchen darüber schreiben, was man alles beachten muß, wenn man sich für den Schritt entschieden hat, für längere Zeit zu gehen.


"Ich hau mal eben ab..."
Option 1: Der "fortgeschrittene" Tourist

Wenn man einmal für längere Zeit in Japan wohnen möchte, hat man verschiedene Möglichkeiten, um diesen Schritt einmal auszuprobieren. Bevor man diese Entscheidung endgültig macht und alle Zelte in der Heimat abbricht, empfehle ich, vorher einmal in das neue Leben "reinzuschnuppern", und sich sozusagen eine Runde "Japan Light" anzusehen. Hierfür kann man einfach mit einem ganz normalen Touristenvisum einreisen, was einem einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ermöglicht. Dieser Zeitraum ist lang genug, um nicht in das typische "Touristen-Gefühl" hineinzurutschen - ich setzte hier einfach mal ganz frech voraus, daß wer sich dazu entscheidet, für länger hier zu sein, die reguläre Touristen-Erfahrung bereits gemacht hat. Klar, wenn man diese 90 Tage nutzt, um jeden Winkel des Landes zu bereisen, wird kaum ein Heimatgefühl aufkommen. Darum empfehle ich, sich "zum Ausprobieren" für eine Stadt der Wahl zu entscheiden, und sich dort für diese 3 Monate häuslich niederzulassen. Dadurch hat man die Gelegenheit, ein bißchen den ganz gewöhnlichen Alltag kennen zu lernen: Einkaufen gehen, die eigene Wohnung putzen (statt abends ins fertig gemachte Hotelzimmer zurückzukommen), Waschen, Freunde treffen, etc. Außerdem kann man dabei einmal sehen, wieweit einem die bisherigen Japanischkenntnisse schon helfen, und wo noch dringend Aufholbedarf besteht.

Für das Touristen-Visum ist nichts besonderes zu beachten. Wenn man das nötige Kleingeld zusammengespart hat, und es die derzeitige Lebenssituation erlaubt, sich eine dreimonatige Auszeit zu gönnen, ist diese Version ein guter Einstieg, um zu testen, ob man sich ein Leben für längeren Zeitraum in diesem Land vorstellen kann. Einziger Haken an der Sache: Als Tourist ist es einem verboten, in Japan zu arbeiten oder zu jobben! Ihr solltet also vorher Euer Sparschwein ordentlich mästen, bevor Ihr so eine Reise antretet.

Wer allerdings hierbei bereits den Kulturschock erleidet, schon nach allzu kurzer Zeit bereits keinen Reis mehr sehen kann, oder wegen Kommunikationsschwierigkeiten oder sonstiger Probleme von einem Frustmoment in den nächsten stolpert, dem würde ich davon abraten, eine lange Zukunft in diesem Land in Erwägung zu ziehen. Wer allerdings jetzt erst "Blut geleckt" hat, und nach diesen drei Monaten schon traurig ist, dieses Land verlassen zu müssen, dem bieten sich einige Möglichkeiten, nach Japan zurückzukehren.


Osaka Universität
Option 2: Der Student

Wer im richtigen Alter ist, kann versuchen, einen Platz an einer Uni in Japan zu ergattern, und sich hier dem Studium zu widmen. Der Vorteil davon ist, daß man als Student ein entsprechendes Visum erhält, was einem Aufenthalt von bis zu mehreren Jahren (ich glaube ca. 3 oder 4?) ermöglicht. Obendrein ist es an einer Uni vermutlich leicht, Anschluß und neue Freunde zu finden, und sich voll und ganz der Kultur zu widmen, und so schnell Fortschritte zu machen. Die Kehrseite sind zum einen die hohen Kosten, die mit einem Uni-Besuch in Japan verbunden sind (die vermutlich über die deutschen Studiengebühr-Diskussionen bloß lachen können).

Ich selbst habe diese Erfahrung leider nicht gemacht, aber wenn sich jemand hierzu äußern will oder anderen Lesern seine Erfahrungen oder Infos mitteilen möchte, würde ich mich über entsprechende Kommentare freuen.


Kleines Budget: "Working Holiday Maker"

Option 3: Der "Working Holiday Maker"

Eine weitere, sehr interessante Möglichkeit bietet sich in Form des "Working Holiday Visums" an. Japan hat mit Deutschland (und noch einigen anderen Ländern mit teilweise leicht unterschiedlichen Details) ein Abkommen für junge Leute, die interessiert am Kulturaustausch sind und sich zu diesem Zweck für die Dauer bis zu einem Jahr im entsprechenden Land aufhalten möchten. Um dieses Visum zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Hierzu zählt als Erstes: Die Bewerber dürfen höchstens 30 Jahre alt sein - danach ist dieser Zug abgefahren. Ja, richtig, mit 30 kann man sich auch noch bewerben, solange das Visum VOR dem 31. Geburtstag ausgestellt wird. Dadurch kann sich gegebenenfalls alles nach hinten verschieben: ab dem Ausstellungsdatum hat der Antragsteller 1 Jahr Zeit, die Reise ANZUTRETEN. Die Visumsdauer von einem Jahr läuft dann ab der Ankunft in Japan, wodurch man also im extremsten Fall nach der derzeitigen Regelung mit 32 Jahren noch als Working Holiday Maker in Japan sein kann.

Neben dem Alter gibt es noch einige andere Anforderungen, die man erfüllen muß, um dieses Visum zu erhalten. Bei der Beantragung des Visums ist nachzuweisen, daß man genug Geld auf der hohen Kante hat, um die erste Zeit in Japan auch zu überleben (ohne Japaner überfallen oder anbetteln zu müssen). Man sollte also rund 2000Euro gespart haben, wenn man das Visum beantragt. Außerdem benötigt man eine Auslandskrankenversicherung für die komplette Reisedauer, sowie ein Hin- und Rückflugticket. (Sollte man noch keinen Rückflug gebucht haben, erhöht sich lediglich die Summe, derzeit um rund 1200 Euro, die man bei Antragstellung auf dem Konto vorweisen muß, um sicherzugehen, daß der/die Reisende auch genug Geld hat, um das Land wieder verlassen zu können, wenn seine/ihre Zeit abgelaufen ist). Des Weiteren gibt es noch ein paar Formulare auszufüllen und weitere Dokumente einzureichen: Ein sehr abstrakter Lebenslauf, der eigentlich nur die bisherigen Eckdaten der Ausbildungslaufbahn und bisherigen Arbeitgeber enthält, ein (nicht verpflichtender!) Plan, wie man gedenkt, dieses eine Jahr in Japan zu gestalten (hier sollte man darauf achten, deutlich zu machen, daß man sehr daran interessiert ist, diese Kultur kennenzulernen), und ein ca. eine Seite langes Motivationsschreiben, in dem man die Gründe darlegt, die einen zu diesem Schritt bewegen. Abgerundet wird das ganze natürlich durch einen ausreichend lange gültigen Reisepaß, sowie zwei Paßfotos für verschiedene Formulare und Anträge im Land. (Weitere und stets aktuelle Informationen hierzu findet man auf den Seiten der Japanischen Botschaft in Deutschland.

Wichtig zum Working Holiday Visum ist noch eines zu sagen: Wie der Name schon andeutet, ist es gestattet, sich mit diesem Visum einen Job zu suchen, um den Lebensunterhalt zu verdienen - und wer keinen Goldesel zu Hause hat, wird sicherlich davon Gebrauch machen müssen, denn leider ist Japan sehr, sehr teuer.


Ein "Sarariman" bei der Mittagspause
Option 4: Der "Sarariman"

Sollten die bisherigen Optionen aus irgendwelchen Gründen nicht in Frage kommen, kann man sich auch einfach mit einem ganz normalen Arbeitsvisum nach Japan begeben. Dieses erhält man entweder von einer deutschen Firma, die ihre Mitarbeiter nach Japan schickt - und sich in diesem Falle wohl auch um die nötigen Formalitäten kümmert - oder von einem japanischen Arbeitgeber, sollte man bereits einen gefunden haben.

Auch hier muß ich leider darauf hinweisen, daß ich diese Erfahrung noch nicht gemacht habe, und sich diejenigen, für die diese Option in Frage kommt, selbst schlau machen (und dann vielleicht hier ihr Wissen mit uns teilen).


Hochzeit auf Japanisch
Option 5: Die Hochzeitsglocken

Wer denn das Glück haben sollte, seine große Liebe in diesem Land gefunden zu haben, kann das "Spouse Visa" in Anspruch nehmen, welches für Ehepartner ausgestellt wird. Auch hier berufe ich mich bisher nur auf das, was ich vom Hören-sagen her weiß. Wer dieses Visum beantragen, muß zunächst eine tatsächliche Ehe mit allen Formalitäten mit einem japanischen Staatsbürger bzw. einer japanischen Staatsbürgerin vorweisen. Der Prozeß kann sich allerdings sehr lange hinziehen, insbesondere falls aus irgendwelchen Gründen ein Verdacht bestehen sollte, daß es sich lediglich um eine Scheinehe zu Visumszwecken handelt (wie man es - zwar nicht unbedingt aus Japan - aus diversen Hollywood-Filmen kennt). Die Glaubwürdigkeit spielt eine tragende Rolle bei der Entscheidung, ob ein derartiges Visum vergeben wird, oder nicht. Hierzu zählt z.B. auch die (getrennte) Befragung durch Beamte nach der bisherigen, gemeinsamen Vergangenheit ("Malen Sie den Grundriß Ihrer Wohnung auf."), oder Dokumentation derselben durch Fotos von vergangenen, gemeinsamen Reisen oder sonstigem. Wer allerdings ehrlich an die ganze Sache rangeht, sollte nichts zu befürchten haben, außer der bürokratischen Mühle, deren Räder sich zumal sehr langsam drehen.

Auch dieses Visum wird nur temporär ausgestellt, und ermöglicht einem einen Aufenthalt zwischen 1 und 3 Jahre (meines Wissens nach), bevor es erneuert werden muß. Die gute Nachricht ist aber, daß man während der Bearbeitungszeit für das Visum ein "temporäres" Visum ausgestellt bekommt, welches es einem zwar in dieser Zeit nicht ermöglicht, zu arbeiten, aber immerhin im Land und bei seiner/seinem Liebsten zu sein. <3 


Was einen da wohl erwartet...?

Auf geht's...


Dies sind vorerst die häufigsten, oder mitunter einfachsten Wege, eine Aufenthaltsgenehmigung in Japan zu bekommen. Sicherlich existieren noch andere Möglichkeiten (beispielsweise ein Manager-Visum), die allerdings eher "exotisch" sind und sich mir jeglicher Kenntnis entziehen. Und da niemandem mit weiteren "da-müßt-ihr-selber-schauen"-Absätzen geholfen werden, möchte ich an dieser Stelle mit den oben genannten Optionen abschließen, und wünsche allen Interessierten viel Spaß und viel Erfolg bei der Planung dieses Leben-verändernden Schrittes. 頑張ってね!

4 Kommentare:

  1. gute auflistung, am beliebtesten is halt wohl echt das "spouse-visum" ;)

    da ich selbst ein working holiday in japan gemacht habe, würde ich dir aber bei der altersangabe widersprechen wollen. mit 30 noch ein working holiday ist sehr selten, untere grenze ist eigentlich 25, in seltenen fällen noch bis 27 und ganz, ganz selten vielleicht noch bis 30. aber vielleicht hat sich da noch etwas geändert seit dem letzten jahr, kann auch sein.

    zu den exoten würde ich noch das künstler-visum hinzufügen, was eine deutsche freundin in tokyo hat, sowie das journalisten-visum. die sind dann wie das manager-visum auf bestimmte jobs zugeschnitten, und d.h., soweit ich weiß, dass man auch nur in diesen bereichen arbeiten darf. beide können dann bis zu 3 jahren dauern, wonach man dann den "temporary resident"-status beantragen kann.

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  2. Hi Fritz, freut mich von Dir zu hören, habe erst vor kurzem auch wieder Deinen Blog durchstöbert :)

    Wegen dem Working Holiday: Vielleicht ändern sie das wirklich andauernd. Aber das mit der Obergrenze stimmt wirklich, ich reize es gerade nämlich genau bis zum Anschlag aus und werde einer der genannten Spezialfälle sein, die mit 32 und Working Holiday hier sind.

    Mit ging es auch so, daß ich dachte, es sei bereits zu spät - umso größer war die Überraschung, daß es doch noch geht, und darum wollte ich diese Info gerne weiterleiten, bevor andere zu früh aufgeben, weil sie denken, schon zu alt zu sein.

    Hoffe, Dir geht's gut. Deine Bilder haben mich auf jeden Fall inspiriert - da waren ein paar echte Hammer dabei! Deinen Blog kann ich auch nur jedem Leser empfehlen. :)

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  3. hey danke =)

    trotzdem hab ich seit meiner rückkehr nicht wirklich wieder fuß fassen können, als medienfutzi in berlin. tokyo zu verlassen war nicht unbedingt die weiseste entscheidung, rückblickend gesehen...

    wann gehts denn bei dir los?

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  4. Oh, das tut mir leid zu hören. Hast Du denn nicht eine Möglichkeit, wieder zurückzukommen? Z.B. mit dem von Dir erwähnten Künstlervisum oder so?

    Bei mir "geht es los" schon vor einem halben Jahr. Seitdem lebe ich hier in Kansai und mache mir so meine Gedanken, wie ich nach dem Working Holiday weiter hier bleiben kann.

    お互い頑張ろうね! ^^

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